Whistleblowing in der Product Compliance

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02.10.2023 | Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) aus Perspektive der neuen Maschinenverordnung.

Am 02.07.2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) in Kraft getreten. In einem für uns verfassten Fachbeitrag hat Dr. Gerhard Wiebe das Gesetz mit Blick auf das Maschinenrecht analysiert.

 

Das HinSchG dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Vor dem Inkrafttreten des HinSchG hatten Hinweisgeber Nachteile zu befürchten, wenn sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Gesetzesverstöße erlangt und diese sodann gemeldet oder offengelegt haben. Mit dem HinSchG soll der bislang lückenhafte und unzureichende Schutz von hinweisgebenden Personen ausgebaut und deren Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen anerkannt werden (vgl. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz, S. 1).

 

Die so geförderte Aufdeckung und Ahndung von Missständen wird mittelbar dazu führen, dass Herstellern und anderen Wirtschaftsakteuren vermehrt Verstöße und Nichtkonformitäten gegen Pflichten auch aus der MVO gemeldet werden. Die Kenntnis von Nichtkonformitäten kann produktsicherheits- und produkthaftungsrechtliche Handlungspflichten aktivieren. Vor diesem Hintergrund dürfen die Wirtschaftsakteure die Augen vor den gemeldeten Verstößen nicht verschließen.

 

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