Vorlage zur Rückrufanzeige
nach Produkt-Sicherheitsverordnung

Vorlage zur Rückrufanzeige nach Produkt-Sicherheitsverordnung
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Aufnahme von Paketen mit Schriftzug "Product recalled"
10.06.2024 | In der EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988 werden erstmals Vorgaben an Inhalt und Gestaltung von Rückrufanzeigen festgelegt. Nun hat die Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1435 erlassen, die eine Vorlage für eine einheitliche Rückrufanzeige festlegt. Gerhard Wiebe hat Eckdaten zu diesen Bestimmungen in einem Fachbeitrag zusammengefasst.

In Art. 36 VO (EU) 2023/988 (sog. EU-Produkt-Sicherheitsverordnung – GPSR) werden erstmals Vorgaben an Inhalt und Gestaltung von Rückrufanzeigen in Bezug auf nicht harmonisierte und harmonisierte Verbraucherprodukte verbindlich festgelegt. Gestützt auf Art. 36 Abs. 3 GPSR hat die Kommission nun die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1435 vom 24. Mai 2024 erlassen, die eine Vorlage für eine einheitliche Rückrufanzeige festlegt.

 

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