Verpackungsrecht im Maschinen- und Anlagenbau

Verpackungsrecht im Maschinen- und Anlagenbau
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04.05.2026 | Die EU-Verpackungs-Verordnung findet auch im Kontext des Maschinen- und Anlagenbaus Verpackungen Anwendung. Dieser Beitrag gibt einen kompakten Überblick für Hersteller.

Die Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 (VerpackVO) wurde am 22.01.2025 im Amtsblatt der EU verkündet und trat formell am 11.02.2025 in Kraft. Der generelle Geltungsbeginn ist auf den 12.08.2026 festgelegt, wobei für zahlreiche Pflichten weitere Übergangfristen gelten, die teilweise auch noch vom Erlass weiterer delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte abhängen.  


Während man auf den ersten Blick annehmen könnte, dass die PPWR an vielen Stellen auf klassische Verkaufs- und Versandverpackungen für Endverbraucherprodukte gemünzt ist, wird bei einem genaueren Blick schnell klar, dass auch im gewerblichen und industriellen Kontext des Maschinen- und Anlagenbaus Verpackungen verwendet werden und diese weitgehend nicht von den neuen Vorgaben ausgenommen sind. Daher müssen sich auch Maschinen- und Anlagenbauer mit der PPWR befassen, ihre sachliche (dazu unter I.) und persönliche (dazu unter II.) Betroffenheit bestimmen und daraus die relevanten Pflichten und Handlungserfordernisse (dazu unter III.) ableiten.

 

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