Persönliche Haftung von Konstrukteuren (Italien)

Persönliche Haftung von Konstrukteuren (Italien)
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29.05.2026 | Haften Konstrukteure für Konstruktionsfehler persönlich? (Italienisches Recht)

Dieser Artikel befasst sich mit der Frage der persönlichen Haftung des Konstrukteurs für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen, wobei der Schwerpunkt auf dem italienischen Rechtssystem und dem Rechtsrahmen der Europäischen Union liegt.

 

Die Analyse betrachtet die wichtigsten zivil- und strafrechtlichen Haftungsaspekte im Zusammenhang mit Konstruktionstätigkeiten und unterscheidet dabei die Position des Konstrukteurs von der des Herstellers, der sowohl nach der Sonderregelung des Verbrauchergesetzbuchs als auch nach den allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs den größten Teil der Haftung für Produkthaftungsansprüche trägt.

 

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