Die NIS-2-Richtlinie definiert Anforderungen für Betreiber hinsichtlich Cyber-Security. Im Fachbeitrag erläutert Martin Strommer, welche Unternehmen davon direkt (als Betreiber) betroffen sind und welche Anforderungen bzw. Sanktionen die Richtlinie vorsieht.
Die NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 ist bereits am 16.1.2023 in Kraft getreten und definiert Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union – sie wird somit die 2016 in Kraft getretene NIS-Richtlinie inhaltlich ersetzen. Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in ein nationales Gesetz muss durch die Mitgliedstaaten bis zum 17.10.2024 erfolgen.
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