Seit Veröffentlichung der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Juni 2023 folgten bereits zwei Berichtigungen und ein Änderungsdokument. Das bedeutet, dass das ursprüngliche Dokument vom 29.6.2023 in der erstmalig veröffentlichten Fassung zusammen mit Änderungsdokumenten angewendet werden muss.
Für einen erleichterten Zugang zu einer Gesamtausgabe der Rechtsakte zu einer bestimmten Vorschrift veröffentlicht die EU-Kommission in ihrem Portal EUR-Lex in unregelmäßigen Abständen sogenannte "konsolidierte Fassungen". Was das genau bedeutet und welche Ausgabe einer Rechtsvorschrift rechtlich bindend ist, haben wir in dieser Kurzinformation zusammengefasst.
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