Am 18. Februar 2025 gilt die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 (BattVO) bereits seit einem Jahr. Mit dem Ziel, den gesamten Lebenszyklus von Batterien zu regeln, enthält die BattVO Anforderungen für alle Phasen der Wertschöpfungskette. Neben den bereits aus der Batterierichtlinie2 bekannten Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung werden mit der BattVO zahlreiche Neuerungen für die nunmehr 5 Batteriearten eingeführt. Diese reichen von der CE-Kennzeichnung mit entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren über CO2-Fußabdrücke bis zum Digitalen Produktpass.
Die Verordnung gibt dabei in vielen Fällen nur den Rahmen vor – die Details der Anforderungen im Einzelnen sowie die Hinzunahme weiterer Regelungsbereiche werden nach und nach in den kommenden Jahren durch entsprechende Durchführungsrechtsakte konkretisiert. Doch auch an Stellen, die nach Vorgabe der BattVO keine Durchführungsverordnung erfordern, besteht noch Bedarf der Nachbesserung und Konkretisierung, um eine einheitliche, klare und unmissverständliche Umsetzung der Anforderungen zu ermöglichen.
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