Entwurf für ein
Durchführungsgesetz der Maschinenverordnung

Entwurf für ein Durchführungsgesetz der Maschinenverordnung
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18.11.2025 | Das deutsche Durchführungsgesetz zur EU-Maschinenverordnung soll die Verordnung 2023/1230 national durchsetzen. Dieser Beitrag analysiert den Entwurf des Rechtsakts.

Die neue Verordnung (EU) 2023/1230 (sog. EU-Maschinenverordnung, im Folgenden EU-MaschinenVO) ist ab dem 20.01.2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anzuwenden. Die EU-MaschinenVO bedarf grundsätzlich keiner nationalen Umsetzung. Dennoch ist ein nationales Durchführungsgesetz erforderlich, da die Verordnung in zentralen Punkten – etwa bei Sprachpflichten, Verfahren und Sanktionen – Raum für mitgliedstaatliche Regelungen lässt.

Mit dem Entwurf zum Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1230 (Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz, im Folgenden: MaschinenDG-E) schafft Deutschland die hierfür notwendigen Rechtsgrundlagen. 

 

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