Mit der neuen EU-Maschinenverordnung sind ab Gültigkeitsbeginn im Januar 2027 digitale Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen zugelassen. Die Bereitstellung dieser Unterlagen in digitaler Form soll nicht nur Ressourcen schonen, sondern auch die Benutzerfreundlichkeit steigern und die Sicherheitsstandards im Maschinenbau verbessern. Im Fachbeitrag erläutert Stefan Winkler, wie die Anforderungen der MVO an die Bereitstellung von Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen aussehen und inwieweit Hersteller diese bereits unter der aktuell gültigen Maschinenrichtlinie umsetzen können.
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