Die Bedeutung der
Funkgeräterichtlinie im Maschinen- und Anlagenbau

Die Bedeutung der Funkgeräterichtlinie im Maschinen- und Anlagenbau
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Die Bedeutung der Funkgeräterichtlinie im Maschinen- und Anlagenbau
07.07.2022 | Welche Bedeutung hat die Funkgeräterichtlinie für den Maschinenbau? Gemäß der Richtlinie definiert der feste Einbau eines Funkelements eine Maschine bereits als Funkanlage. In unserem Fachbeitrag erfahren Sie einige Hintergrundinformationen zum Zusammenspiel der Maschinen- und Funkgeräterichtlinie.

Am 16.04.2014 hat die Europäische Kommission die Funkgeräterichtlinie 2014/53/EU, kurz RED (Radio Equipment Directive), veröffentlicht. Diese Rechtsvorschrift ist seit 13. Juni 2016 in allen Mitgliedsstaaten der Union in Kraft und regelt seither die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt.

 

Zudem ist die Richtlinie im Zusammenspiel mit Maschinenprodukten bedeutend, da Maschinen mit fest eingebautem Funkelement als Funkanlagen gelten. Dies hat zur Folge, dass Hersteller solcher Produkte zusätzlich zur Maschinenrichtlinie und ggf. weiteren Richtlinien auch die Anforderungen der RED-Richtlinie beachten müssen.

 

Außerdem ist ein Beschluss vom November 2021 für Maschinenhersteller wichtig: die Kommission hat den Anwendungsbereich der Funkgeräterichtlinie in einer veröffentlichten Durchführungsverordnung auch auf Maschinen mit „Funk-Funktion“ ausgeweitet, die mit dem Internet kommunizieren können und somit – unabhängig vom Medium – spezielle Security-Anforderungen erfüllen müssen.

 

Dieser Beitrag gibt einen Kurzüberblick über die Funkgeräterichtlinie und deren Zusammenspiel mit der Herstellung von Maschinen mit Funkeinrichtungen. Außerdem gewährt er Einblick in die aktuelle Bedeutung der Richtlinie mit Blick auf Cybersecurity-Aspekte internetfähiger Maschinen.

 

Funkgeräterichtlinie 2014/53/EU:

» was Hersteller von Maschinen mit Funkelementen beachten müssen.


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