DGUV-Information zu trennenden Schutzeinrichtungen

DGUV-Information zu trennenden Schutzeinrichtungen
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01.12.2023 | Schutzscheiben an Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung.

DGUV, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, erläutert Besonderheiten und potenzielle Gefährdungen von Schutzscheiben an Werkzeugmaschinen. Hintergründe sowie einen Link zu dieser Veröffentlichung finden Sie in unserer Kurzübersicht.

 

Schutzscheiben sollen einerseits dafür sorgen, dass niemand in eine laufende Maschine eingreifen und sich verletzen kann, andererseits soll verhindert werden, dass Späne, Bruchstücke oder Kühlschmierstoffe herausgeschleudert, bzw. herausgespritzt werden. Hierbei dürfen sie die Beobachtung des Prozesses jedoch nicht mehr als nötig einschränken! Sind diese Kriterien erfüllt, so können Schutzscheiben als Schutzeinrichtungen im Sinne von Anhang III, 1.4.1 nach Maschinenverordnung bzw. Anhang I, 1.4.1 nach Maschinenrichtlinie betrachtet werden.

 

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