Cyber-Security im Arbeitsschutz

Cyber-Security im Arbeitsschutz
Grossansicht Bild
22.11.2023 | Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen.

Security-Konkretisierung im Arbeitsschutz! Das Regelwerk TRBS 1115 Teil 1 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erläutert Cyber-Security im Arbeitsschutz. Als Technische Regel für Betriebssicherheit konkretisiert sie die Anforderungen der deutschen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). In einer Kurzübersicht gehen wir insbesondere der Frage auf den Grund, welche Auswirkung die TRBS auf Hersteller hat.

 

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren die Anforderungen der deutschen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Veröffentlichungen – so ist es im Vorwort zu lesen – „geben den Stand der Technik (…) sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder." 

 

Die TRBS 1115 Teil 1 zeigt, dass im gesamten industriellen Kontext Cyber-Sicherheit einen immer höheren Stellenwert einnimmt. Insbesondere relevant daran ist, dass mit dieser Veröffentlichung auch darauf hingewiesen wird, dass das Thema Security keine reine IT-Angelegenheit ist, sondern, dass Anforderungen an OT (Operational Technology) explizit adressiert werden müssen, um ein entsprechend hohes Niveau an Arbeitsschutz gewährleisten zu können.

 

Dies geht Hand in Hand mit den bereits vorhandenen bzw. in Entstehung befindlichen öffentlich-rechtlichen Produkt-Anforderungen, welche die Berücksichtigung von Cyber-Security bereits während der Konstruktion – also vom Hersteller – verlangen. Allen voran ist hier der Cyber Resilliance Act zu nennen.

 

Weiter lesen...


Bewertung Ø:
   
Meine Bewertung:

Fragen und Kommentare (0)