Auftragsart: Dienstleistung
Archiv | 24.06.2019 | Die LBA ist verpflichtet in ihrem Anlagenportefeuille jährlich Trink- und Heizungswasserproben durchzuführen. Der Grund für kontaminiertes Trink-, Dusch- und Heizungswasser ist oft die Nichtnutzung der Leitungen über einen längeren Zeitraum. Dadurch kann sich das in den Leitungen befindliche Wasser erwärmen und mit Krankheitserregern verseucht werden. Um diese Gefahren auf ein Minimum zu reduzieren, sind Eigentümer von öffentlichen Gebäuden verpflichtet, so auch die LBA, bakteriologische, chemische und Legionellen – Beprobungen durchzuführen.
Bedarfsstelle/Vergabestelle:
armasuisse