Auftragsart: Dienstleistung
Archiv | 02.09.2024 | Der Kanton hat nach Art. 53 des Strassengesetzes (sGS732.1) den Auftrag, für die Signalisation von Fuss-, Wander- und Radwegen von kantonaler und regionaler Bedeutung zu sorgen.
Dieser Auftrag umfasst neben der Beschilderung von neuen Wegen hauptsächlich die Kontrolle sowie den Unterhalt der bestehenden Signalisation und von Markierungen der regionalen und kantonalen Velo-, Mountainbike - und Skatingwege. Diese haben eine Länge von insgesamt rund 3'500 km.
Bei der Ausführung des vorliegenden Mandats gilt die Norm SN 640 829a «Signalisation Langsamverkehr». Der Kanton bzw. der Bund stellt die für die Ausführung der Aufgaben notwendige Spezialsoftware zur Verfügung (insbesondere Signalverwaltungssoftware – die Fachapplikation LV Mistra).
Bedarfsstelle/Vergabestelle:
Kanton St.Gallen, Tiefbauamt, Mobilität und Planung