Auftragsart: Dienstleistung
Archiv | 27.04.2019 | Rohbaukontrollen von neu erstellten oder abgeänderten Feuerungs- und Abgasanlagen gem. Gesetz über den Feuerschutz (SRL Nr.740):
Ausführung der Rohbaukontrollen in der Gemeinde Horw ab 1. Juli 2019:
- a. Art der Leistungen:
Rohbaukontrolle neu erstellter oder abgeänderter Feuerungs- und Abgasanlagen, inkl. selbständige Administration, Durchführung des Mängelverfahrens und Verrechnung der Arbeiten, und Ansprechperson für Fragen des Feuerschutzes bei Feuerungs- und Abgasanlagen in der Gemeinde.
- b. Pflichten der Kontrollperson:
Diese sind geregelt in den §§ 79, 80, 81 und 89 des Gesetzes über den Feuerschutz in der Fassung vom 10. September 2018 sowie in der „Weisung Rohbaukontrolle“ der Gebäudeversicherung Luzern vom Januar 2019.
Bedarfsstelle/Vergabestelle:
Gemeinde Horw, Baudepartement Hochbau