Auftragsart: Dienstleistung
Archiv | 29.05.2024 | Die Digitalisierung der Schweizer Justiz ist in vollem Gange. Auf Bundesebene wird mit dem Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) die rechtliche Grundlage für den elektronischen Rechtsverkehr (eRV) geschaffen (aktuell in Bearbeitung beim Ständerat). Voraussichtlich ab 2027 sollen alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien über eine sichere Plattform mit den Gerichten, Staats- und Jugendanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Daten austauschen können. Für professionelle Anwender, wie beispielsweise die Anwaltschaft, Gerichte oder Behörden, soll der eRV nach einer Übergangsfrist obligatorisch werden.
Um diesen Austausch auf nationaler Ebene zu ermöglichen, zielt das Projekt Justitia 4.0 (getragen durch die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und die Justizkonferenz) darauf ab, die heutigen Papierakten in der Schweizer Justiz durch elektronische Dossiers zu ersetzen und die elektronische Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten und Justizbehörden zu fördern. Verfahrensbeteiligte sollen in Zukunft die zentrale Plattform «Justitia.Swiss» für den elektronischen Rechtsverkehr sowie die Akteneinsicht nutzen. Mit der eJustizakten-Applikation wird zudem den betroffenen Gerichten, Staats- und Jugendanwaltschaften und Anwaltschaften eine Lösung zur Verfügung gestellt, mit welcher sie elektronische Akten effizient verwalten, bearbeiten und übermitteln können.
Für die Zürcher Justizbehörden erfordert dies die Schaffung der technischen Voraussetzungen zur Umsetzung und Anwendung des BEKJ und die vertiefte Auseinandersetzung mit dem Projekt Justitia 4.0. (www.justitia40.ch).
Bedarfsstelle/Vergabestelle:
Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich