Auftragsart: Dienstleistung
Archiv | 26.02.2025 | Der Beauftragte ist vertraglich zur Entfernung von Bauschutt, Restmaterialien (z. B. Holz, Karton, Plastikfolien) sowie anderen groben Verschmutzungen verpflichtet. Ferner hat er Arbeits- und Zugangsbereiche freizuhalten und Verkehrs- und Lagerflächen sind ebenso von Hindernissen und Müll freizuhalten. Schliesslich sind Wasseransammlungen (z. B. Pfützen und Ansammlungen) nach Anweisung der Bauleitung sorgfältig zu beseitigen.
Auftraggeber (Beschaffungsstelle/Bedarfsstelle):
Universitätsspital Basel