Kantonsstrasse Nr. 62, Berg: Korrektion Dorfstrasse

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Abgabetermin: 27.05.2026

Auftragsart: Dienstleistung

13.04.2026 | Die Kantonsstrasse Nr. 62 verläuft von der Kantonsgrenze Thurgau bei Landquart über Berg bis zur Kantonsgrenze Thurgau bei Freidorf. Das Projekt betrifft in der Gemeinde Berg SG den Abschnitt der Dorfstrasse im Dorfzentrum (ehemaliges Restaurant Rebstock bis Fussgängerstreifen Nr. 355).

 

Im Rahmen des Projekts «Korrektur Dorfstrasse» wird das Gebäude auf Parzelle Nr. 127 abgebrochen und im Zuge eines Investorenprojekts der Gemeinde Berg leicht versetzt sowie unter Einhaltung der definierten Strassenabstände neu erstellt.

 

Die neue Projektierung der Dorfstrasse erfolgt unter Berücksichtigung des Variantenentscheides (Variante A) aus der Vorstudie. Ziel ist eine sichere und zweckmässige Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmenden. Vorgesehen sind ein durchgängiges Trottoir, Verbesserungen für den Veloverkehr sowie eine optimierte Befahrbarkeit und Übersichtlichkeit für den motorisierten Individualverkehr. Zudem wird geplant, die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren und die Lage des Fussgängerstreifens Nr. 356 hinsichtlich Sicht und Anordnung zu optimieren.

Die zu offerierenden Leistungen beinhalten die Phasen 31, 32, 33, 41, 51, 52, 53 gemäss Ordnung SIA 103 sowie der Definitionen in den Ausschreibungsunterlagen.

 

Auftraggeber (Beschaffungsstelle/Bedarfsstelle):
Kanton St.Gallen, Tiefbauamt, Strassen- und Kunstbauten

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Rubriken: Strassenbau, Tiefbau