Feuerpolizeiliche Rohbaukontrollen Stadt Luzern

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Abgabetermin: 14.05.2024 - 16:00 Uhr

Auftragsart: Dienstleistung

13.04.2024 | Ausschreibung der feuerpolizeilichen Rohbaukontrollen an neuen oder abgeänderten Feuerungs- und Abgasanlagen gemäss dem Gesetz über den Feuerschutz (FSG; SRL Nr. 740) in der Stadt Luzern ab 1. Juli 2024.

 

Auftrag zur Ausführung der Rohbaukontrollen in der Stadt Luzern ab 1. Juli 2024.
a. Art der Leistungen: Rohbaukontrolle neu erstellter oder abgeänderter Feuerungs- und Abgasanlagen, inkl. selbständige Administration, Durchführung des Mängelverfahrens und Verrechnung der Arbeiten, und Ansprechperson für Fragen des Feuerschutzes bei Feuerungs- und Abgasanlagen in der Gemeinde.


b. Pflichten der Kontrollperson: Diese sind geregelt in den §§ 79, 80, 81 und 89 des Gesetzes über den Feuerschutz in der Fassung vom 10. September 2018 sowie in der „Weisung Rohbaukontrolle“ der Gebäudeversicherung Luzern vom Januar 2019.

 

Bedarfsstelle/Vergabestelle:
Stadt Luzern, vertreten durch die Sozial- und Sicherheitsdirektion, Feuerpolizei

HINWEISE: Beachten Sie bitte die Eingabevorschriften. Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend sind die vom seco mit einer elektronischen Signatur versehenen SHAB-Daten. Die Adresse für die Unterlagen sowie eine detaillierte Beschreibung finden Sie auf der SSL-gesicherten Detailseite.
Rubriken: Brandschutz