Auftragsart: Dienstleistung
25.06.2025 | Um die Sicherheit der 50Hz-Elektroinstallationen zu gewährleisten, müssen die Elektroanlagen abgenommen und regelmässig kontrolliert werden. Dies umfasst Abnahmekontrollen (AK) bei neuen Anlagen, Nachkontrollen (NK), periodische Kontrollen (PK) bei bestehenden Anlagen, Stichprobenkontrollen (SPK) sowie die Aufsicht über die Bewilligungsträger gemäss NIV Art. 13 und Art. 15.
Die Kontrolle als Tätigkeit ist in der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) sowie der Niederspannungs-Installationsnorm (NIN) definiert.
Auftraggeber (Beschaffungsstelle/Bedarfsstelle):
SBB CFF FFS Infra-Telecom und Elektroanlagen