Auftragsart: Lieferung
Archiv | 01.08.2024 | Anlässlich der laufenden Instandhaltung an unseren beiden historischen sechsachsigen Elektrolokomotiven Ge 6/6 I wurden in der letzten Fahrsaison Risse an den Radkörpern festgestellt und daraufhin ausser Betrieb genommen.
Risse an Rädern dürfen gemäss EN 15085-6 grundsätzlich nicht geschweisst werden. Des Weiteren lassen Spuren vergangener schweisstechnischer Reparaturversuche darauf schliessen, dass eine erneute Reparaturschweissung zu keiner dauerhaften Problemlösung führt. Die RhB hat sich daher dazu entschlossen, die Radkörper komplett zu ersetzen.
Bedarfsstelle/Vergabestelle:
Rhätische Bahn AG