Auftragsart: Dienstleistung
Archiv | 14.06.2024 | Das Zollfreigeschäft in Genf wurde von der Welthandelsorganisation (WTO) im Rahmen der Verhandlungen über ein Sitzabkommen gefordert. Gestützt auf das Zollgesetzes erfolgt die Ausschreibung zur Vergabe einer Betriebsbewilligung durch das BAZG.
Das Zollfreigeschäft ist ein Ladengeschäft, in dem der Anbieter ausländische Waren (duty-free) und inländischen Waren (duty-paid) an Diplomaten verkaufen kann. Das Zollfreigeschäft bietet eine ergänzende Versorgungsmöglichkeit zu den Systemen der Katalogbestellung oder direkten Einfuhr. Im Zollfreigeschäft werden hauptsächlich Alltagsbedarfsartikel in Aufmachung für den Einzelverkauf angeboten. Die Einkäufe sollen den persönlichen Moment-Bedarf der Berechtigten decken.
Bedarfsstelle/Vergabestelle:
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG