Auftragsart: Dienstleistung
Archiv | 01.03.2024 | Die schulzahnärztliche Tätigkeit richtet sich nach den Empfehlungen des Verbandes für Luzerner Gemeinden (Gültigkeit seit 1. August 2018).
Untersuch:
Jährlich stattfindender Untersuch der Lernenden (in Klassen), die sich für den Untersuch bei der Schulzahnärztin, beim Schulzahnarzt angemeldet haben (Tarif Dentotar, Position 4.0100, Taxpunkte 33.10, Taxpunktwert Fr. 1.00, Entschädigung Fr. 33.10 pro Kind).
Behandlung:
Als Schulzahnärztin/Schulzahnarzt besteht die vertragliche Pflicht, den Lernenden mit Befunden, eine Behandlung mit einem Taxpunktwert von Fr. 1.00 anzubieten. Ebenso verpflichtet sich eine zukünftige Schulzahnärztin, ein zukünftiger Schulzahnarzt zur Behandlung von Kindern, deren Erziehungsberechtigte eine Behandlung wünschen und Sozialhilfe beziehen (Taxpunktwert von Fr. 1.00).
Bedarfsstelle/Vergabestelle:
Stadt Luzern