(24125) 614 Sprachausbildung in
Form von Präsenz- und Onlineunterricht

» Beitrag melden

Abgabetermin: 10.02.2025

Auftragsart: Dienstleistung

Archiv | 27.11.2024 | Die Sprachausbildung der Bundesangestellten hat eine besondere politische Relevanz. Der Bundesrat ergreift verschiedene Massnahmen, um die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung konsequent zu fördern.


Grundlage ist die Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachenverordnung, SpV; SR 441.11). Sie hat unter anderem die Förderung der Sprachkompetenzen der Bundesangestellten zum Ziel. Artikel 8 der SpV beschreibt die Anforderungen an die Sprachkenntnisse des Bundespersonals.


Art. 8 Sprachkenntnisse des Bundespersonals (SpV)

  1. Die Arbeitgeber nach Artikel 6 Absatz 1 sorgen dafür, dass:
    a. jede und jeder Angestellte über die für die Ausübung der Funktion erforderlichen mündlichen und schriftlichen Kenntnisse einer zweiten Amtssprache verfügt;
    b. jede und jeder Angestellte des mittleren Kaders über gute aktive Kenntnisse mindestens einer zweiten Amtssprache und wenn möglich über passive Kenntnisse einer dritten Amtssprache verfügt;
    c. jede und jeder Angestellte des höheren Kaders und jede und jeder Angestellte des mittleren Kaders mit Führungsfunktion über gute aktive Kenntnisse mindestens einer zweiten Amtssprache und über passive Kenntnisse einer dritten Amtssprache verfügt.
     
  2. Die Arbeitgeber bieten ihren Angestellten Sprachkurse in Deutsch, Französisch und Italienisch an.


Der Bedarf an einem Angebot für die Sprachausbildung der Bundesangestellten ist daher gegeben. Die Sprachenverordnung legt den Schwerpunkt auf die Amtssprachen. Für viele Bundesangestellte sind zusätzlich Englischkenntnisse (oder Kenntnisse in anderen Sprachen) gefordert.


In Artikel 24 Absätze 1 und 3 der Verordnung vom 1. Mai 2024 über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens der Bundesverwaltung (Org-VöB; SR 172.056.15) ist festgehalten, dass das EPA als Koordinationsstelle für Dienstleistungen in den Bereichen Ausbildung, Führungs- und Organisationsberatung wirkt und in diesen Bereichen Rahmenverträge abschliessen kann (z. B. im Bereich Sprachausbildung). Ein zentral beschafftes Angebot dient als Unterstützung zur Zielerreichung aus der Sprachenverordnung.


Die Leistungen in Form von Sprachunterricht werden daher mit der vorliegenden Ausschreibung vom EPA zentral eingekauft, jedoch von den Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung (etwas weniger als 100 Verwaltungseinheiten) dezentral bezogen und verrechnet. Dafür stehen den Verwaltungseinheiten dezentral eingestellte Kredite für die Aus- und Weiterbildung ihres Personals zur Verfügung.


Es ist daher von Bedeutung, dass Anbieter von Sprachdienstleistungen Erfahrung haben in der dezentralen Erbringung von Leistungen (Unterrichtsleistungen, aber auch Beratungs- und Administra­tionsleistungen), und zwar in allen Sprachregionen der Schweiz.


Auftraggeber (Beschaffungsstelle/Bedarfsstelle):
Eidgenössisches Personalamt EPA

HINWEISE: Beachten Sie bitte die Eingabevorschriften. Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend sind die auf der Plattform www.simap.ch veröffentlichten Daten. Die Adresse für die Unterlagen sowie eine detaillierte Beschreibung finden Sie auf der SSL-gesicherten Detailseite.