Auftragsart: Dienstleistung
Archiv | 01.03.2024 | Asylsuchende Personen haben während ihres Aufenthalts im Zentrum des Bundes Zugang zur Beratung über das Asylverfahren (Art. 102f ff. AsylG). Die Beratung beinhaltet namentlich die Information der asylsuchenden Personen über Rechte und Pflichten im Asylverfahren. Zudem wird jeder asylsuchenden Person ab Beginn der Vorbereitungsphase für die Erstbefragung und für das weitere Asylverfahren eine Rechtsvertretung zugeteilt. Das SEM beauftragt zwei oder mehrere Leistungserbringer mit der Erfüllung dieser Aufgaben (vgl. Art 102f Abs. 2 AsylG).
Bedarfsstelle/Vergabestelle:
Staatssekretariat für Migration