Auftragsart: Dienstleistung
27.03.2026 | Gegenstand dieses Rahmenvertrags ist die bedarfsgerechte, externe Bauherrenunterstützung (BHU) zur professionellen Begleitung von SZU-Immobilien bei der Planung und Umsetzung ihrer Bau- und Immobilienprojekte. Der Vertrag dient als verbindliches Fundament, um Rollenprofile, Leistungskataloge sowie die Form der Zusammenarbeit und die Abrechnungsmodalitäten einheitlich und transparent zu regeln. Er ist gezielt als Instrument für ein dynamisches Projektportfolio konzipiert, welches mehrere, zeitlich versetzte oder parallel verlaufende Vorhaben umfasst. Die konkrete Einsatzplanung erfolgt dabei flexibel über projektspezifische Abrufaufträge, in denen der genaue Leistungsumfang, die Prioritäten sowie die Termine und projektspezifischen Anforderungen individuell definiert werden. Da der Rahmenvertrag keinen Anspruch auf ein Mindestauftragsvolumen und keine Exklusivität begründet, bewahrt SZU-Immobilien die volle unternehmerische Freiheit, Leistungen nach eigenem Ermessen intern zu erbringen oder ergänzende externe Fachleistungen ausserhalb dieser Vereinbarung zu beziehen. Die SZU-Immobilien beabsichtigt, den Rahmenvertrag mit maximal zwei Anbietern abzuschliessen. Es ist jedoch möglich, dass der Zuschlag nur an einen einzigen Anbieter erteilt wird. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn nur ein Anbieter sämtliche Eignungskriterien erfüllt oder zwischen den Angeboten ein erheblicher Qualitätsunterschied (Punktzahl) besteht. Ein Anspruch darauf, dass zwingend zwei Rahmenvertragspartner ausgewählt werden, besteht nicht. Der Leistungsabruf erfolgt nach dem Kaskadenprinzip in der Reihenfolge der Rangierung aus dem Zuschlagsentscheid. Die detaillierten Abrufregeln sind im Rahmenvertrag geregelt.
Auftraggeber (Beschaffungsstelle/Bedarfsstelle):
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