DAB Terminal, Vorfeld & Fracht am Flughafen Zürich

» Beitrag melden

Abgabetermin: 12.12.2024 - 12:00 Uhr

Auftragsart: Dienstleistung

Archiv | 04.10.2024 | Drittabfertigungs-Berechtigung (DAB) Terminal, Vorfeld & Fracht am Flughafen Zürich:

 

Gestützt auf Art. 29b der Verordnung zur Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) und in Verbindung mit der Richtlinie 96/67/EG des Rates vom 15. Oktober 1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft (RL 96/67/EG) hat die Flughafen Zürich AG den Zugang zum Markt für Bodenabfertigungsdienste am Flughafen Zürich in ihrem Betriebsreglement für den Flughafen Zürich vom 30. Juni 2011 (BR) geregelt. Hierbei unterliegen die Gepäckabfertigung, die Vorfelddienste und die vorfeldseitige Fracht- und Postabfertigung dem beschränkten Marktzugang.


Die Auswahl der Selbstabfertiger und Dienstleister in den beschränkten Bereichen erfolgt über ein öffentliches Ausschreibungsverfahren. Die Auswahlentscheidung erfolgt durch die Flughafen Zürich AG.

 

Die bis anhin bestehenden Abfertigungsberechtigungen für die beschränkten Bereiche laufen ersatzlos und ohne Verlängerungsoption am 30. November 2025 aus.


Bedarfsstelle/Vergabestelle:
Flughafen Zürich AG

HINWEISE: Beachten Sie bitte die Eingabevorschriften. Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend sind die auf der Plattform www.simap.ch veröffentlichten Daten. Die Adresse für die Unterlagen sowie eine detaillierte Beschreibung finden Sie auf der SSL-gesicherten Detailseite.